Diakonatsplan für den Evangelischen Kirchenbezirk Nürtingen



I. Ziele des neuen Diakonatsplans

  1. Die Möglichkeit, eine Diakonenstelle oder Anteile davon für eine begrenzte Zeit zu erhalten, wird gegeben. Das heißt, dass Diakonenstellen in Zukunft nicht unveränderbar bestimmten Kirchengemeinden zugewiesen werden.
  2. Zukunftsaufgaben kirchlicher Arbeit im Kirchenbezirk werden mit Stellenanteilen für GemeindediakonInnen (Seniorenarbeit, Ferienlager, Jugendarbeit und Schule) ausgewiesen.
  3. Der Diakonat soll gestärkt werden. GemeindediakonInnen sollen als eigenständiger Beruf gegenüber PfarrerInnen erkennbar werden. Personalentwicklung im Bereich des Diakonats soll innerhalb des Kirchenbezirks ermöglicht werden. Mögliche Veränderungen zu neuen und anderen Schwerpunktaufgaben innerhalb des Kirchenbezirks macht diesen Plan auch für die GemeindediakonInnen und JugendreferentInnen attraktiv.
  4. Der Haushalt des Kirchenbezirks wird durch eine Reduzierung der Gesamtdeputate um 130% konsolidiert. So soll der kirchensteuerfinanzierte Gesamtstellenumfang statt bisher 730% in Zukunft 600% betragen. Diese Reduzierung soll ohne betriebsbedingte Kündigungen erfolgen.
  5. Die Zahl der Stellen insgesamt im Kirchenbezirk soll möglichst trotzdem nicht oder nicht in diesem Umfang sinken. Dies soll dadurch erreicht werden, dass zusätzliche Finanzmittel durch Kirchengemeinden, Fördervereine, Einrichtungen und Werke bereitgestellt werden, um durch anteilige Eigenfinanzierungen Stellen oder Stellenanteile neu zu errichten.

Erfreulicherweise finanzieren bereits das Bezirksjugendwerk und die Gesamtkirchengemeinde Nürtingen jeweils eine 25% Diakonenstelle. Das Bezirksjugendwerk wird eine weitere 25% Stelle schaffen, so dass bis Mitte 2009 775% Diakonenstellen mit nur noch 680% Steueranteil im Kirchenbezirk sein werden. Das heißt mit weniger Einsatz von Kirchensteuermitteln gibt es mehr Stellen.

II. Diakonatsplan 2012


Zielplan 2012
BereichGesamtBemerkungen
Bezirksjugendwerk175 %
Grundaufträge250 %5 x 50 % Grundauftrag
Zukunftsauftrag25 %Jugendarbeit und Schule
Zukunftsauftrag50 %Ferienlager und offene Jugendarbeit GKG Nürtingen
Zukunftsauftrag50 %Seniorenarbeit
Zusatzauftrag50 %2 x 25 % für Gemeinde- bzw. Bezirksprojekte
Summen600 %kirchensteuerfinanzierter Teil

  1. Die GemeindediakonInnen arbeiten im Kirchenbezirk zu 50% ihres Dienstumfangs in einer festgelegten Kirchengemeinde (Grundauftrag). Die Zuordnung zu einer Kirchengemeinde ist jeweils nach sechs Jahren (erstmals 2012) auf Antrag der Kirchengemeinden  durch die Bezirkssynode auf Vorschlag des KBA zu beschließen. Ein genauer Projektplan für den Grundauftrag wird erwartet. Dieser Projektplan wird nach bestimmten  Kriterien beurteilt, die vorher festgelegt werden und bekannt sind.
  2. Mit den anderen 50% ihres Dienstauftrags nehmen die GemeindediakonInnen gemeindliche und übergemeindliche Aufgaben in den Kirchengemeinden, Distrikten und im Kirchenbezirk wahr (Zusatzauftrag). Diese Diensttaufträge sind insgesamt drei für den Bezirk festgelegte langfristige Zukunftsaufgaben (Seniorenreferent mit 50%, Ferienlager und offene Jugendarbeit in Nürtingen mit 50%, Jugendarbeit und Schule mit 25%) und Projekte kürzerer Dauer (1 bis 3 Jahre) mit 25% für Gemeinden, Distrikte und den Bezirk. Diese Zusatzaufträge werden durch den KBA vergeben.
    Ein Projektplan muss bei Beantragung erstellt werden. Dieser Projektplan wird nach bestimmten  Kriterien beurteilt, die vorher festgelegt werden und bekannt sind.
  3. Bei den Projekten kürzerer Dauer handelt es sich vor allem um Anleitung und fachliche Begleitung, Unterstützung und Schulung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die dafür notwendige Anschubarbeit.
    Folgende Projektschwerpunkte wären denkbar: Senioren-, Besuchsdienst- und Familienarbeit, sowie diakonische Arbeit.
    Beim Schwerpunkt diakonische Arbeit ist denkbar: Förderung und Unterstützung der Diakoniebeauftragten, Initiierung und Unterstützung diakonischer Projekte (z.B. Selbsthilfegruppen für ALG II Empfänger, Selbsthilfegruppe für Personen nach Trennung, Arbeitskreis zur Unterstützung und Integration Seniorenselbsthilfegruppen), Errichtung einer Kontakt- und Vermittlungsstelle für Ehrenamtliche, Förderung diakonischer Aktivitäten in der Gemeinde/im Distrikt durch Zusammenwirken von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
  4. Im Rahmen dieser Konzeption werden jeder Gemeindediakonin und jedem Gemeindediakon je nach fachlichen Kompetenzen zum Grundauftrag höchstens zwei Zusatzaufträge (1x50%, 2x25%) übertragen.
  5. Diese Zusatzaufträge (ob 25% oder 50%) können auch durch Fremdfinanzierung (Förderverein, Krankenpflegeverein, Diakonieverein, Werke, Einrichtungen oder die Kirchengemeinde selbst) erhöht werden
  6. Der KBA übernimmt die Gesamtverantwortung für die Arbeit der GemeindediakoInnen und wird damit der Bezirksanstellung gerecht. Somit liegt die Dienstaufsicht beim KBA.
  7. Die Fachaufsicht liegt für den Grundauftrag bei der betreffenden Kirchengemeinde, bei den Zukunftsaufgaben
    Ferienlager beim Ausschuss Ferienlager der Gesamtkirchengemeinde Nürtingen
    Jugendarbeit und Schule beim KBA
    Seniorenarbeit beim DBA,
    bei den Projekten kürzerer Dauer abhängig vom Dienstauftrag bei Kirchengemeinden, Distrikt, DBA oder KBA.
  8. Besetzungsgremium ist der KBA, der sich um eine Person aus den betroffenen Gemeinden (Grundauftrag) oder Arbeitsbereichen (z. B. DBA) ergänzt.
    Bei den Bezirksjugendreferenten macht der BAK erweitert um eine Person aus dem KBA einen Besetzungsvorschlag. Den Anstellungsbeschluss muss auch hier der KBA wie bisher vornehmen.


Thomas Kreß FeLA

Thomas Kreß FeLA





III. Übergangslösung ab 01.09.2008 bis 31.08.2012

  1. Es gibt eine Übergangslösung vom 01.09.2008 bis 31.08.2012. In dieser Zeit sollen noch nicht alle Merkmale des Diakonatsplans verwirklicht werden, um einen Übergang für betroffene Gemeinden und die GemeindediakonInnen zu gewährleisten.
  2. In dieser Übergangszeit sollen die Kirchengemeinden, die bisher eine/n DiakonIn hatten, weiterhin einen reduzierten Anteil erhalten.
    - Frickenhausen 50% statt bisher 75%
    - Neckartenzlingen 50% statt bisher 60%
    - Nürtingen 175% statt bisher 200%
    - Wendlingen 75% statt bisher 100%
    - Wolfschlugen 50% statt bisher 65%
    Die Kürzung entspricht bei allen ungefähr 17% des Stellenumfangs mit Auf- oder Abrundung auf 25% Stellenanteile. 17% ist der Prozentanteil der Kürzung von kirchensteuerfinanzierten 730% auf kirchensteuerfinanzierte 600% Gesamtstellenumfang (siehe Ziele I. Nr. 4).
  3. Für Projekte kürzerer Dauer können sich Gemeinden, Distrikte und der Bezirk bis 31.12.2007 bewerben. Es handelt sich um maximal vier Projekte.
  4. Sollten Gemeinden oder Distrikte, die bisher eine/n DiakonIn hatten, die reduzierten Anteile (z. B. 25 %) frei finanzieren können, hat diese Bewerbung Vorrang vor Projekten aus anderen Gemeinden. Dadurch wird das Ziel Konsolidierung des Haushalts erreicht. Auf diese Weise stehen dann weniger als vier Projekte kürzerer Dauer zur Verfügung.
  5. Sollten vier 25%-Anteile frei finanziert werden, würde der Kirchenbezirk 100% einsparen, ohne dass das Personal reduziert werden müsste. In diesem Fall bestünde die Aussicht, dass der Kirchenbezirk eine zusätzliche 50% Stelle finanziert, die dann
    zwei Projekten kürzerer Dauer bereits in der Übergangsphase zur Verfügung stehen würde.
  6. Religionsunterricht
    Momentan ist eine Beibehaltung der Deputate bis 2012 (zurzeit noch insgesamt 50%) angestrebt, da für manchen Gemeindediakon der RU eine sinnvolle Ergänzung des Aufgabenfeldes ist und sofern die Deputate gestrichen werden, diese später nicht wieder dotiert werden können. Sofern die Deputate mit den neuen Grund- bzw. Zusatzaufträgen des Diakonatsplans zusammenpassen, können auch nach 2012 weiterhin Deputate mit 2x25% ausgewiesen werden.
  7. Bei Freiwerden einer Stelle bis 2012 würde eine Neubesetzung bereits im Hinblick auf den Zielplan 2012 vorgenommen.
  8. Ab 2012 gelten dann alle Merkmale des Diakonatsplans.